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Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Bisges betätigt sich hauptsächlich auf dem Gebiet des Urheberrechts.
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers an seinem Werk, sei es an einem Text, einem Bild, einem Computerprogramm, einem Musikstück, einem Gemälde, einem Foto, einem Film usw. Es umfasst also das Kunstrecht und Fotorechte bzw. Bildrechte. Es entsteht von Gesetzes wegen ohne dass es einer Anmeldung oder Registierung bedarf und es steht ausschließlich dem Urheber zu. Bisges berät in Fragen der Rechtsentstehung und der Geltendmachung. Ferner hilft er bei Vertragsfragen betreffend die "Übertragung" von Urheberrechten, also der Einräumung von Nutzungsrechten.
Mit der zunehmenden Digitalisierung von urheberrechtlich geschützen Werken kommt es mehr und mehr aber auch zu illegalen Beeinträchtigungen der Urheberrechte, lassen sich digitale Güter doch besonders leicht vervielfältigen und verbreiten. Insoweit gilt es, das Recht des Urhebers an seinem Werk zu schützen. Rechtsanwalt Bisges berät Urheber wie Rechtsverletzer und beantwortet alle Fragen betreffend Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. Marcel Bisges, LL.M. Informationsrecht, Berlin  •  Kontakt  •  Impressum  •  Datenschutzerklärung