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Beratungshilfe

Wer so einkommensschwach ist, dass er die Kosten für eine Rechtsberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht aufbringen kann und wem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht, wird bei Vorlage eines Berechtigungsscheins des Amtsgerichts von Rechtsanwalt Bisges gegen eine Gebühr von 15,00 EUR beraten.
Der Berechtigungsschein wird von der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes des Wohnsitzes des Antragsstellers ausgestellt. Diese prüft die Einkommens- und Vermögenslage und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen den Schein aus. Er ist Rechtsanwalt Bisges vor der Inanspruchnahme der Beratung im Original auszuhändigen. Die Gebühr ist im Anschluss an die Beratung zu entrichten.
Die Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Frage.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. Marcel Bisges, LL.M. Informationsrecht, Berlin  •  Kontakt  •  Impressum  •  Datenschutzerklärung