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Internetrecht

Der Begriff "Internetrecht" ist kein Rechtsbegriff, sondern eine untechnische Bezeichnung für all diejenigen Rechtsfragen, die das Internet aufwirft. Umfasst sind neben urheberrechtlichen Aspekten vor allem Fragen des Handels im Internet, bspw. über eBay oder Amazon. Gelegentlich spielen auch strafrechtliche Fragestellungen eine Rolle. Als Kenner der Internetbranche ist Rechtsanwalt Bisges Ansprechpartner für alle Fragen aus dem Bereich des Internets, ganz gleich ob es um Abmahnungen, Internetauktionen, Online-Käufe, Fragen zur Rückgabe oder zum Widerruf, zu Domains, Domainhandel oder Marken geht.
Das Internetrecht umfasst auch das sogenannte "E-Commerce-Recht". Es ist das Recht der Internetshops und des Internethandels und umfasst alle Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere im Internet. Es geht um Fragen des Fernabsatzes, der digitalen Signatur, der elektronischen Dokumente, des Schriftformerfordernisses, des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes und der Haftung für Inhalte. Auch in diesen Themengebieten ist Rechtsanwalt Bisges zu Hause und beantwortet Fragen schnell und kompetent.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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