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Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens-, Freiheits- und Geheimbereich. Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre, der Name, das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht. Hierbei handelt es sich um besondere Persönlichkeitsrechte. Im Übrigen spricht man vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Vordergrund der Tätigkeit von Rechtsanwalt Bisges im Bereich des Persönlichkeitsrechts stehen Verletzungen, insbesondere durch Berichterstattung in den Medien. Hieraus kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Unterlassungsanspruch beziehungsweise Berichtigungsanspruch ergeben. Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann der Anspruch auf Schadensersatz auch eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden erfassen. Rechtsanwalt Bisges vertritt Verletzer wie Verletzte gleichermaßen. In eingeschränkter Form wird der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von den Gerichten auch juristischen Personen und Personengesellschaften gewährt, beispielsweise bei der Verletzung der Unternehmensehre, oder des Namensrechts. Insoweit vertritt Bisges auch Unternehmen.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. Marcel Bisges, LL.M. Informationsrecht, Berlin  •  Kontakt  •  Impressum  •  Datenschutzerklärung