Person
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  Kosten
• gesetzliche Vergütung
• Honorarvereinbarung
• Erstberatung
• Beratungshilfe
• Prozesskostenhilfe
• Rechtsschutzversicherung

  Forschung und Lehre
• Lehrmaterialien
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Gesetzliche Vergütung

Jedes Tätigwerden und jede Beratung durch einen Rechtsanwalt ist kostenpflichtig. Die Vergütung von Rechtsanwalt Bisges ergibt sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren für seine anwaltliche Beratungs- und Vertretungstätigkeit werden hiernach in der Regel nach dem Streitwert festgelegt. Bei einer Forderung beispielsweise ist dies regelmäßig die Höhe der Forderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Da die Vergütung nach dem RVG im Hinblick auf den zeitlichen Arbeitsaufwand nicht immer angemessen ist und ihre Berechnung manchmal undurchsichtig erscheint, wird Bisges oft auch aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung tätig. Im Rechtsstreit unterliegende Prozessgegner und Rechtsschutzversicherer sind aber stets nur verpflichtet, die nach dem RVG anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

 

Professor für Urheber- und Medienrecht an der


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Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. Marcel Bisges, LL.M. Informationsrecht, Berlin  •  Kontakt  •  Impressum  •  Datenschutzerklärung